Der Haushaltsplan dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben des Bundes im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Der Haushaltsplan ist Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung. Bei seiner Aufstellung und Ausführung ist den Erfordernissen des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts Rechnung zu tragen.
BHO § 2 Bedeutung des Haushaltsplans
Bundeshaushaltsordnung
Referenzen
Dieses Dokument enthält keine Referenzen.
Zitiert von
Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 9 A 3163/17
30. Juni 2022
|
9 A 3163/17 | 30. Juni 2022 |