Der Betreiber einer Abfallverbrennungs- oder -mitverbrennungsanlage hat nach erstmaliger Kalibrierung der Messeinrichtungen und danach einmal jährlich Folgendes zu veröffentlichen:
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die Ergebnisse der Emissionsmessungen, - 2.
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einen Vergleich der Ergebnisse der Emissionsmessungen mit den Emissionsgrenzwerten und - 3.
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eine Beurteilung der Verbrennungsbedingungen.