BinSchStrO 2012 § 24.05 Bergfahrt

Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung

Als Bergfahrt gilt auf dem, den oder der die Fahrt in Richtung Malzer Kanal Liebenwalde Oberen Havel-Wasserstraße Neustrelitz Wentow-Gewässern Kleiner Wentowsee Templiner Gewässern Gleuensee/Zaarsee Lychener Gewässern Lychen Quassower Havel Großer Labussee Müritz-Havel-Wasserstraße Müritz Rheinsberger Gewässern Kleiner Pälitzsee Zechliner Gewässern Flecken Zechlin Müritz-Elde-Wasserstraße Buchholz Stör-Wasserstraße mit Ziegelsee Hohen Viecheln übrigen in § 24.01 genannten Nebenstrecken sowie Stichkanälen und Altarmen Gewässerende.

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