- 1.
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Für Gleichstrom und 1-Phasen-Wechselstrom sind folgende Verteilungssysteme zulässig: - a)
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2-Leiter, von denen der eine geerdet ist (L1/N/PE); - b)
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1-Leiter und Schiffskörperrückleitung, nur für örtlich begrenzte Anlagen (wie Startanlagen eines Verbrennungsmotors, kathodischer Korrosionsschutz) (L1/PEN); - c)
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2-Leiter isoliert vom Schiffskörper (L1/L2/PE).
- 2.
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Für Drehstrom (3-Phasen-Wechselstrom) sind folgende Verteilungssysteme zulässig: - a)
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4-Leiter mit geerdetem Sternpunkt ohne Schiffskörperrückleitung (L1/L2/L3/N/PE) = (TN-S-Netz) oder (TT-Netz); - b)
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3-Leiter isoliert vom Schiffskörper (L1/L2/L3/PE) = (lT-Netz); - c)
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3-Leitersysteme mit geerdetem Sternpunkt und Schiffskörperrückleitung, jedoch nicht für Endstromkreise (L1/L2/L3/PEN).
- 3.
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Die Untersuchungskommission kann die Verwendung anderer Systeme zulassen.