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BinSchUO2008Anh XII § 5 Übergangsbestimmung zu Anhang II § 2.18

Ergänzende technische Mindestvorschriften auf Binnenwasserstraßen der Zonen 1, 2, 3 und 4 für Fahrzeuge, die ein Gemeinschaftszeugnis beantragen

Anhang II § 24.08 gilt sinngemäß.

Referenzen

  • § 24 1x (nicht zugeordnet)

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