BinSchUO2008AnhIIAnl M § 3.04 Genauigkeit der angezeigten Wendegeschwindigkeit

Navigationsradaranlagen und Wendeanzeiger in der Rheinschifffahrt

Der angezeigte Wert darf nicht mehr als 2 % des Bereichsendwertes oder nicht mehr als 10 % vom wahren Wert abweichen. Der jeweils größere Wert ist zulässig (siehe Anhang zu diesem Teil II).

Referenzen

Dieses Dokument enthält keine Referenzen.

Zitiert von