Der angezeigte Wert darf nicht mehr als 2 % des Bereichsendwertes oder nicht mehr als 10 % vom wahren Wert abweichen. Der jeweils größere Wert ist zulässig (siehe Anhang zu diesem Teil II).
BinSchUO2008AnhIIAnl M § 3.04 Genauigkeit der angezeigten Wendegeschwindigkeit
Navigationsradaranlagen und Wendeanzeiger in der Rheinschifffahrt
Referenzen
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