Die Ansprechschwelle darf eine Winkelgeschwindigkeitsänderung von 1 % des eingestellten Bereiches nicht überschreiten.
Warnung: Dieser Gesetzestext ist möglicherweise veraltet, da der Inhalt nicht aktiv gepflegt wird. Bitte prüfen Sie die offiziellen Quellen.
BinSchUO2008AnhIIAnl M § 3.05 Empfindlichkeit
Navigationsradaranlagen und Wendeanzeiger in der Rheinschifffahrt
Referenzen
Dieses Dokument enthält keine Referenzen.