Die Ansprechschwelle darf eine Winkelgeschwindigkeitsänderung von 1 % des eingestellten Bereiches nicht überschreiten.
BinSchUO2008AnhIIAnl M § 3.05 Empfindlichkeit
Navigationsradaranlagen und Wendeanzeiger in der Rheinschifffahrt
Referenzen
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