Auf der Grundlage der Berichte nach § 63 berichtet das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit der Europäischen Kommission im Rahmen der Berichte nach Artikel 22 der Richtlinie 2009/28/EG über
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die Erfüllung der Anforderungen nach dieser Verordnung sowie - 2.
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die Auswirkungen der Herstellung der in der Bundesrepublik Deutschland in den Verkehr gebrachten Biokraftstoffe auf die Nachhaltigkeit.