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BOKraft 1975 Anlage 3b (zu § 27 Absatz 4)

Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr

(Fundstelle: BGBl. I 2021, 832)



Breite150 mmHöhe70 mmSchrifthöhe50 mmStrichstärke6 mmWaagerechter Abstand der Ziffern
voneinander

5 mm
Farbe der SchriftweißFarbe des Untergrundsgrün(Inhalt: nicht darstellbares Ordnungsnummern-Schild)

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