Diese Verordnung tritt am 1. August 2011 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Berufsausbildung zum Bootsbauer/zur Bootsbauerin vom 26. Juni 2000 (BGBl. I S. 987) außer Kraft.
BootsbAusbV 2011 § 13 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Verordnung über die Berufsausbildung zum Bootsbauer und zur Bootsbauerin
Referenzen
Dieses Dokument enthält keine Referenzen.