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BPersVG § 84

Bundespersonalvertretungsgesetz

(1) Für die nach diesem Gesetz zu treffenden Entscheidungen sind bei den Verwaltungsgerichten des ersten und zweiten Rechtszuges Fachkammern (Fachsenate) zu bilden. Die Zuständigkeit einer Fachkammer kann auf die Bezirke anderer Gerichte oder Teile von ihnen erstreckt werden.

(2) Die Fachkammer besteht aus einem Vorsitzenden und ehrenamtlichen Richtern. Die ehrenamtlichen Richter müssen Beschäftigte im öffentlichen Dienst des Bundes sein. Sie werden je zur Hälfte durch die Landesregierung oder die von ihr bestimmte Stelle auf Vorschlag

1.
der unter den Beschäftigten vertretenen Gewerkschaften und
2.
der in § 1 bezeichneten Verwaltungen und Gerichte
berufen. Für die Berufung und Stellung der ehrenamtlichen Richter und ihre Heranziehung zu den Sitzungen gelten die Vorschriften des Arbeitsgerichtsgesetzes über ehrenamtliche Richter entsprechend.

(3) Die Fachkammer wird tätig in der Besetzung mit einem Vorsitzenden und je zwei nach Absatz 2 Satz 3 Nr. 1 und 2 berufenen Besitzern. Unter den in Absatz 2 Satz 3 Nr. 1 bezeichneten Beisitzern muß sich je ein Beamter und ein Arbeitnehmer befinden.

Referenzen

Zitiert von

Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (10. Senat) - OVG 10 S 18/25
23. März 2026
OVG 10 S 18/25 23. März 2026
Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 33 A 639/24.PVB
31. Juli 2025
33 A 639/24.PVB 31. Juli 2025
Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Bremen - 3 BD 156/25
18. Juli 2025
3 BD 156/25 18. Juli 2025
Urteil vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (16. Senat) - DB 16 S 1023/24
16. Juli 2025
DB 16 S 1023/24 16. Juli 2025
Beschluss vom Bundesarbeitsgericht - 7 ABR 6/24
18. Juni 2025
7 ABR 6/24 18. Juni 2025
Beschluss vom Verwaltungsgericht Bremen - 8 V 3130/24
19. Mai 2025
8 V 3130/24 19. Mai 2025
Urteil vom Hessischer Verwaltungsgerichtshof (28. Senat) - 28 A 1970/19.D
26. November 2024
28 A 1970/19.D 26. November 2024
Urteil vom Verwaltungsgericht Wiesbaden (25. Kammer) - 25 K 404/22.WI.D
13. November 2024
25 K 404/22.WI.D 13. November 2024
Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (5. Kammer) - 5 L 488/24
30. Oktober 2024
5 L 488/24 30. Oktober 2024
Beschluss vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (15. Senat) - PB 15 S 1852/23
20. Oktober 2024
PB 15 S 1852/23 20. Oktober 2024