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BPersVG Inhaltsübersicht
Bundespersonalvertretungsgesetz
ERSTER TEILPersonalvertretungen im BundesdienstErstes KapitelAllgemeine Vorschriften§§ 1 bis 11Zweites KapitelPersonalrat, Stufenvertretung, Gesamtpersonalrat, Personalversammlung§§ 12 bis 56Erster AbschnittWahl und Zusammensetzung des Personalrates§§ 12 bis 25Zweiter AbschnittAmtszeit des Personalrates§§ 26 bis 31Dritter AbschnittGeschäftsführung des Personalrates§§ 32 bis 45Vierter AbschnittRechtsstellung der Personalratsmitglieder§§ 46, 47Fünfter AbschnittPersonalversammlung§§ 48 bis 52Sechster AbschnittStufenvertretungen und Gesamtpersonalrat§§ 53 bis 56Drittes KapitelJugendvertretung und Jugendversammlung§§ 57 bis 64Viertes KapitelVertretung der nichtständig Beschäftigten§ 65Fünftes KapitelBeteiligung der Personalvertretung§§ 66 bis 82Erster AbschnittAllgemeines§§ 66 bis 68Zweiter AbschnittFormen und Verfahren der Mitbestimmung und Mitwirkung§§ 69 bis 74Dritter AbschnittAngelegenheiten, in denen der Personalrat zu beteiligen ist§§ 75 bis 81Vierter AbschnittBeteiligung der Stufenvertretungen und des Gesamtpersonalrates§ 82Sechstes KapitelGerichtliche Entscheidungen§§ 83, 84Siebentes KapitelVorschriften für besondere Verwaltungszweige und die Behandlung von Verschlußsachen§§ 85 bis 93ZWEITER TEILPersonalvertretungen in den LändernErstes KapitelRahmenvorschriften für die Landesgesetzgebung§§ 94 bis 106Zweites KapitelUnmittelbar für die Länder geltende Vorschriften§§ 107 bis 109DRITTER TEILStrafvorschriften(weggefallen)VIERTER TEILSchlußvorschriften§§ 112 bis 119