Die Aufgaben der Staatsanwaltschaft in den Verfahren vor dem Anwaltsgerichtshof werden von der Staatsanwaltschaft bei dem Oberlandesgericht oder dem obersten Landesgericht wahrgenommen, bei dem der Anwaltsgerichtshof errichtet ist.
BRAO § 144 Mitwirkung der Staatsanwaltschaft vor dem Anwaltsgerichtshof
Bundesrechtsanwaltsordnung
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Zitiert von
Urteil vom Amtsgericht Brühl - 51 Ls (74 Js 119/14) 420/15
25. Februar 2016
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51 Ls (74 Js 119/14) 420/15 | 25. Februar 2016 |