BRAO § 144 Mitwirkung der Staatsanwaltschaft vor dem Anwaltsgerichtshof

Bundesrechtsanwaltsordnung

Die Aufgaben der Staatsanwaltschaft in den Verfahren vor dem Anwaltsgerichtshof werden von der Staatsanwaltschaft bei dem Oberlandesgericht oder dem obersten Landesgericht wahrgenommen, bei dem der Anwaltsgerichtshof errichtet ist.

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Zitiert von

Urteil vom Amtsgericht Brühl - 51 Ls (74 Js 119/14) 420/15
25. Februar 2016
51 Ls (74 Js 119/14) 420/15 25. Februar 2016