Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz regelt durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die Einzelheiten
- 1.
-
der Datenerhebung für die elektronischen Verzeichnisse der Rechtsanwaltskammern, der Führung dieser Verzeichnisse und der Einsichtnahme in sie, - 2.
-
der Datenerhebung für das Gesamtverzeichnis, der Führung des Gesamtverzeichnisses und der Einsichtnahme in das Gesamtverzeichnis, - 3.
-
der besonderen elektronischen Anwaltspostfächer, insbesondere Einzelheiten - a)
-
ihrer Einrichtung und der hierzu erforderlichen Datenübermittlung, - b)
-
ihrer technischen Ausgestaltung einschließlich ihrer Barrierefreiheit, - c)
-
ihrer Führung, - d)
-
der Zugangsberechtigung und der Nutzung, - e)
-
des Löschens von Nachrichten und - f)
-
ihrer Löschung,
- 4.
-
des Abrufs des Gesamtverzeichnisses über das Europäische Rechtsanwaltsverzeichnis.