Kreiswahlvorschläge sind dem Kreiswahlleiter, Landeslisten dem Landeswahlleiter spätestens am neunundsechzigsten Tage vor der Wahl bis 18 Uhr schriftlich einzureichen.
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BWahlG § 19 Einreichung der Wahlvorschläge
Bundeswahlgesetz
Referenzen
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