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BWahlG § 19 Einreichung der Wahlvorschläge

Bundeswahlgesetz

Kreiswahlvorschläge sind dem Kreiswahlleiter, Landeslisten dem Landeswahlleiter spätestens am neunundsechzigsten Tage vor der Wahl bis 18 Uhr schriftlich einzureichen.

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Zitiert von

Beschluss vom Bundesverfassungsgericht (2. Senat) - 2 BvC 1/17
25. Juli 2017
2 BvC 1/17 25. Juli 2017