BWO 1985 Anlage 19 (zu § 36 Abs. 6)

Bundeswahlordnung

(Fundstelle: Anlageband zum BGBl. I Nr. 26 vom 26. April 2002, S. 32 - 34;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)

               
              
Niederschrift
über die Sitzung des Kreiswahlausschusses
zur Entscheidung über die Zulassung der eingereichten Kreiswahlvorschläge

für die Wahl zum Deutschen Bundestag
am .................................

................., den .........

I. Zur Prüfung der eingereichten Kreiswahlvorschläge für die
Bundestagswahl
am ...............................................................
im Wahlkreis .....................................................
(Nummer und Name)
und zur Entscheidung über ihre Zulassung trat heute nach
ordnungsgemäßer Ladung der Kreiswahlausschuss zusammen.
Es waren erschienen:
1. ....................................... als Vorsitzender/als
stellvertretender
Vorsitzender
2. ....................................... als Beisitzer
3. ....................................... als Beisitzer
4. ....................................... als Beisitzer
5. ....................................... als Beisitzer
6. ....................................... als Beisitzer
7. ....................................... als Beisitzer.
(Familiennamen, Vornamen, Wohnorte)
Ferner waren zugezogen:
.......................................... als Schriftführer
...................................... und
.......................................... als Hilfskräfte.
Als Vertrauenspersonen für die Kreiswahlvorschläge waren
erschienen:
1. Für ...........................................................
(Bezeichnung des Wahlvorschlages)
...........................................................
(Vor- und Familienname, Straße, Hausnummer, Postleitzahl,
Wohnort)

2. Für ...........................................................
(Bezeichnung des Wahlvorschlages)
...........................................................
(Vor- und Familienname, Straße, Hausnummer, Postleitzahl,
Wohnort)

usw.
II. Der Vorsitzende eröffnete um .......... die Sitzung damit, dass er
die Beisitzer und den Schriftführer auf ihre Verpflichtung zur
unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit
über die ihnen bei ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen
Angelegenheiten hinwies. Er stellte fest, dass Ort, Zeit und Tagesordnung
der Sitzung nach § 5 Abs. 3 in Verbindung mit § 86 Abs. 2 der
Bundeswahlordnung öffentlich bekannt gemacht und die Vertrauens-
personen aller eingereichten Kreiswahlvorschläge schriftlich
- telefonisch - geladen worden sind.
III. Der Vorsitzende legte dem Kreiswahlausschuss folgende Kreiswahl-
vorschläge vor:
1. ....................... eingegangen am ............ ...... Uhr
2. ....................... eingegangen am ............ ...... Uhr
3. ....................... eingegangen am ............ ...... Uhr
usw.
Er berichtete über das Ergebnis seiner Vorprüfung.
IV. Anhand der auf den Kreiswahlvorschlägen befindlichen Eingangs-
vermerke wurde festgestellt, dass kein Kreiswahlvorschlag
- folgende Kreiswahlvorschläge - verspätet eingegangen ist -
sind -:
1. ....................... eingegangen am ..........., ...... Uhr
2. ....................... eingegangen am ..........., ...... Uhr.
Die Vertrauensperson(en) des/der betroffenen Wahlvorschlages/Wahl-
vorschläge wurde(n) gehört.
Der Kreiswahlausschuss wies sodann diese(n) Wahlvorschlag/Wahl-
vorschläge durch Beschluss zurück.
V. Bei der Prüfung der übrigen Kreiswahlvorschläge ergaben sich
keine/folgende Mängel
(Wahlvorschlag und Art des Mangels angeben):
..................................................................
..................................................................
..................................................................
Zu den festgestellten Mängeln des/der Wahlvorschlages/Wahl-
vorschläge wurde(n) die Vertrauensperson(en) des/der betroffenen
Wahlvorschlages/Wahlvorschläge gehört.
VI. Auf Grund der festgestellten Mängel beschloss der Kreiswahlausschuss,
folgende Kreiswahlvorschläge zurückzuweisen:
1. ...............................................................
2. ...............................................................
usw.
VII. Die Namen/Die Kurzbezeichnung der Parteien .......................
..................................................................
gaben zu Verwechslungen Anlass.
Bei dem anderen Kreiswahlvorschlag (§ 20 Abs. 3 des Bundeswahl-
gesetzes) ................................ fehlte das Kennwort/war
das Kennwort geeignet, Verwechslungen hervorzurufen/erweckte das
Kennwort den Eindruck, als handele es sich um den Kreiswahl-
vorschlag einer Partei.
Die Vertrauensperson(en) des/der betroffenen Wahlvorschlages/
Wahlvorschläge wurde(n) dazu gehört.
VIII. Zur Vermeidung von Verwechslungen beschloss der Wahlausschuss,
- dem Wahlvorschlag ..................................... folgende
Unterscheidungsbezeichnung beizufügen: .........................
- dem Wahlvorschlag ..................................... den
Bewerbernamen als Kennwort zu geben.
IX. Der Kreiswahlausschuss beschloss sodann, folgende Kreiswahl-
vorschläge zuzulassen:
1. Kreiswahlvorschlag der ........................................
(Name der Partei und ihre
Kurzbezeichnung/bei anderen Kreiswahl-
vorschlägen das Kennwort)

........................................
(Familienname, Vornamen des Bewerbers)
........................................
(Beruf oder Stand)
........................................
(Geburtsdatum, Geburtsort)
........................................
(Straße, Hausnummer)
........................................
(Postleitzahl, Wohnort - Hauptwohnung -)
------------------------------------------------------------------
2. Kreiswahlvorschlag der ........................................
........................................
........................................
........................................
........................................
........................................
------------------------------------------------------------------
usw.
X. Die Entscheidung des Kreiswahlausschusses erfolgte einstimmig./Der
Kreiswahlausschuss beschloss mit Stimmenmehrheit./Bei Stimmen-
gleichheit gab die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag.
Die Sitzung war öffentlich.
XI. Der Kreiswahlleiter gab die Entscheidung des Kreiswahlausschusses in der
Sitzung im Anschluss an die Beschlussfassung unter kurzer Angabe der
Gründe bekannt und wies auf den zulässigen Rechtsbehelf hin.
XII. Vorstehende Niederschrift wurde vorgelesen, von dem Kreiswahl-
leiter, den Beisitzern und dem Schriftführer genehmigt und wie
folgt unterschrieben:
Die Beisitzer
Der Kreiswahlleiter
1. .............................
................................ 2. .............................
3. .............................
Der Schriftführer 4. .............................
................................ 5. .............................
6. .............................

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