In das Register werden eingetragen
- 1.
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strafgerichtliche Verurteilungen (§§ 4 bis 8), - 2.
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(weggefallen) - 3.
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Entscheidungen von Verwaltungsbehörden und Gerichten (§ 10), - 4.
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gerichtliche Entscheidungen und Verfügungen von Strafverfolgungsbehörden wegen Schuldunfähigkeit (§ 11), - 5.
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gerichtliche Feststellungen nach § 17 Abs. 2, § 18, - 6.
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nachträgliche Entscheidungen und Tatsachen, die sich auf eine der in den Nummern 1 bis 4 genannten Eintragungen beziehen (§§ 12 bis 16, § 17 Abs. 1).