Warnung: Dieser Gesetzestext ist möglicherweise veraltet, da der Inhalt nicht aktiv gepflegt wird. Bitte prüfen Sie die offiziellen Quellen.
Sie sehen eine veraltete Version des Gesetzestextes. Klicken Sie hier um die aktuelle Version anzuzeigen.

ChemBioLackAusbV 2009 § 25 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Verordnung über die Berufsausbildung im Laborbereich Chemie, Biologie und Lack

Diese Verordnung tritt am 1. August 2009 in Kraft.

Referenzen

Dieses Dokument enthält keine Referenzen.

Zitiert von