Als Schleusenbereich gilt
- 1.
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für die Schleuse Bad Abbach: die Schleuse sowie der obere und untere Schleusenvorhafen (km 2397,70 bis km 2396,60), - 2.
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für die Schleuse Regensburg: die Strecke zwischen der Oberpfalzbrücke (km 2380,20) und der Regenmündung (km 2379,20), - 3.
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für die Schleusen Geisling bis Jochenstein: die Strecke zwischen den Vorsignalanlagen (§ 13.07).