DonauSchPVAnl 1993 § 6.36 Verhalten der Fahrzeuge beim Fischen

Anlage A zur Donauschiffahrtspolizeiverordnung

Das Schleppfischen mit mehreren Fahrzeugen nebeneinander sowie das Aufstellen von Fischereigeräten in der Fahrrinne oder auf bezeichneten Liegeplätzen ist verboten.

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