In den Ländern sind Richterräte zu bilden. Ihre Mitglieder werden durch die Richter unmittelbar und geheim aus ihrer Mitte gewählt.
DRiG § 72 Bildung des Richterrats
Deutsches Richtergesetz
Referenzen
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Zitiert von
Urteil vom Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz (10. Senat) - 10 A 11399/20
25. Juni 2021
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10 A 11399/20 | 25. Juni 2021 |