DruckerAusbV 2011 § 13 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Verordnung über die Berufsausbildung zum Medientechnologen Druck und zur Medientechnologin Druck

Diese Verordnung tritt am 1. August 2011 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Berufsausbildung zum Drucker/zur Druckerin vom 2. Mai 2000 (BGBl. I S. 654) außer Kraft.

Referenzen

Dieses Dokument enthält keine Referenzen.

Zitiert von