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ERegG § 68 Entscheidungen der Regulierungsbehörde

Eisenbahnregulierungsgesetz

(1) Binnen eines Monats ab Erhalt einer Beschwerde prüft die Regulierungsbehörde die Beschwerde. Dazu fordert sie von den Betroffenen die für die Entscheidung erforderlichen Auskünfte an und leitet Gespräche mit allen Betroffenen ein. Innerhalb einer vorab bestimmten angemessenen Frist, in jedem Fall aber binnen sechs Wochen nach Erhalt aller erforderlichen Informationen entscheidet sie über die Beschwerde, trifft Abhilfemaßnahmen und setzt die Betroffenen von ihrer Entscheidung, die zu begründen ist, in Kenntnis. Unabhängig von den Zuständigkeiten der Kartellbehörden entscheidet sie von Amts wegen über geeignete Maßnahmen zur Verhütung von Diskriminierung und Marktverzerrung.

(2) Beeinträchtigt im Fall des § 66 Absatz 1 oder 3 die Entscheidung eines Eisenbahninfrastrukturunternehmens das Recht des Zugangsberechtigten auf Zugang zur Eisenbahninfrastruktur, so

1.
verpflichtet die Regulierungsbehörde das Eisenbahninfrastrukturunternehmen zur Änderung der Entscheidung oder
2.
entscheidet die Regulierungsbehörde über die Geltung des Vertrags oder des Entgeltes, erklärt entgegenstehende Verträge für unwirksam und setzt die Vertragsbedingungen oder Entgelte fest.
Die Entscheidung nach Satz 1 kann auch Schienennetz-Nutzungsbedingungen oder Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen betreffen.

(3) Die Regulierungsbehörde kann mit Wirkung für die Zukunft das Eisenbahninfrastrukturunternehmen zur Änderung von Maßnahmen im Sinne des § 66 Absatz 4 verpflichten oder diese Maßnahmen für ungültig erklären, soweit diese nicht mit den Vorschriften dieses Gesetzes oder unmittelbar geltenden Rechtsakten der Europäischen Union im Anwendungsbereich dieses Gesetzes in Einklang stehen.

Referenzen

Zitiert von

Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 18 K 1919/24
20. März 2026
18 K 1919/24 20. März 2026
Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 18 K 1563/22
20. März 2026
18 K 1563/22 20. März 2026
Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 18 L 3241/25
11. Februar 2026
18 L 3241/25 11. Februar 2026
Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 18 K 5818/20
2. Oktober 2025
18 K 5818/20 2. Oktober 2025
Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 18 L 2139/25
30. September 2025
18 L 2139/25 30. September 2025
Beschluss vom Bundesverwaltungsgericht - 6 B 2/24
16. August 2024
6 B 2/24 16. August 2024
Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 18 K 2011/20
22. März 2024
18 K 2011/20 22. März 2024
Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 18 K 5189/18
4. Dezember 2023
18 K 5189/18 4. Dezember 2023
Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 18 K 3486/23
4. Dezember 2023
18 K 3486/23 4. Dezember 2023
Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 18 K 6502/19; 18 K 6555/19; 18 K 6558/19 und 18 K 6559/19
1. September 2022
18 K 6502/19; 18 K 6555/19; 18 K 6558/19 und 18 K 6559/19 1. September 2022