Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 18 K 5189/18

Tenor

Ziffer 2. des Beschlusses vom 26. Juni 2018 (Az.: N01) und Ziffer 3. des Beschlusses, soweit dort der Klägerin die Kosten des Verwaltungsverfahrens dem Grunde nach zur Hälfte auferlegt werden, werden aufgehoben.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt.

Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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