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EStG § 83 Altersvorsorgezulage

Einkommensteuergesetz

In Abhängigkeit von den geleisteten Altersvorsorgebeiträgen wird eine Zulage gezahlt, die sich aus einer Grundzulage (§ 84) und einer Kinderzulage (§ 85) zusammensetzt.

Referenzen

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Zitiert von

Urteil vom Amtsgericht Duisburg - 513 C 1345/25
13. Januar 2026
513 C 1345/25 13. Januar 2026