In Abhängigkeit von den geleisteten Altersvorsorgebeiträgen wird eine Zulage gezahlt, die sich aus einer Grundzulage (§ 84) und einer Kinderzulage (§ 85) zusammensetzt.
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EStG § 83 Altersvorsorgezulage
Einkommensteuergesetz
Referenzen
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Zitiert von
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Urteil vom Amtsgericht Duisburg - 513 C 1345/25
13. Januar 2026
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513 C 1345/25 | 13. Januar 2026 |