EuWO 1988 Anlage 11 (zu § 27 Abs. 3)

Europawahlordnung

(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2003, 2585 - 2586;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)


Vorderseite des Merkblatts zur Briefwahl

Sehr geehrte Wählerin,
Sehr geehrter Wähler,
anbei erhalten Sie die Unterlagen für die Wahl zum ..... Europäischen Parlament in dem/der auf dem Wahlschein bezeichneten
Kreis/kreisfreien Stadt: 1. den Wahlschein, 3. den amtlichen blauen Stimmzettelumschlag, 2. den amtlichen weißen Stimmzettel, 4. den amtlichen roten Wahlbriefumschlag.

Sie können an der Wahl teilnehmen
1.
gegen Abgabe des Wahlscheins und unter Vorlage eines amtlichen Personalausweises - Unionsbürger: Ihres Identitätsausweises - oder Reisepasses durch Stimmabgabe im Wahlraum in einem beliebigen Wahlbezirk des/der auf dem Wahlschein bezeichneten Kreises/kreisfreien Stadt oder
2.
gegen Einsendung des Wahlscheins an die für Sie zuständige, auf dem Wahlbriefumschlag angegebene Stelle durch Briefwahl.
Nach § 6 Abs. 4 des Europawahlgesetzes darf jeder Wahlberechtigte sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht oder eine solche Tat versucht, wird nach § 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Bitte nachstehende "Wichtige Hinweise für Briefwähler" und umseitigen "Wegweiser für die Briefwahl" genau beachten.

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Wichtige Hinweise für Briefwähler 1. Die Stimmabgabe bei der Briefwahl ist nur gültig, wenn in der unteren Hälfte des Wahlscheins die "Versicherung an Eides statt zur Briefwahl" mit der Unterschrift versehen ist. 2. Den Wahlschein nicht in den blauen Stimmzettelumschlag legen, sondern mit diesem in den roten Wahlbriefumschlag stecken. Sonst ist die Stimmabgabe ungültig. 3. Wähler, die des Lesens unkundig oder wegen einer körperlicher Beeinträchtigung gehindert sind, den Stimmzettel zu kennzeichnen, können sich der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfsperson muss das 16. Lebensjahr vollendet haben. Sie hat die "Versicherung an Eides statt zur Briefwahl" zu unterzeichnen. Außerdem ist sie zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie durch die Hilfeleistung bei der Wahl des gehinderten Wählers erlangt hat. 4. Wahlbrief so rechtzeitig versenden, dass er spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr bei dem auf dem Wahlbrief angegebenen Empfänger eingeht! Der Wahlbrief kann auch dort abgegeben werden.

Innerhalb der Bundesrepublik Deutschland sollte der Wahlbrief spätestens drei Werktage vor der Wahl (Donnerstag, den ... 20 ..), bei entfernt liegenden Orten noch früher, bei ... eingeliefert werden. Die Versendung durch . . . . . . . . . . *) innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist unentgeltlich. Wird eine besondere Beförderungsform gewünscht, so muss das dafür fällige - zusätzliche - Leistungsentgelt entrichtet werden.

Bei Beförderung durch ein anderes Postunternehmen ist das dafür fällige Leistungsentgelt in voller Höhe zu entrichten; ansonsten kann eine ordnungsgemäße Beförderung nicht gewährleistet werden.

Außerhalb der Bundesrepublik Deutschland sollte der Wahlbrief möglichst bald und am Schalter eines Postamtes eingeliefert sowie Luftpostbeförderung verlangt werden. Der Wahlbrief ist als Briefsendung des internationalen Postdienstes grundsätzlich vollständig freizumachen. Deshalb muss für den Wahlbrief das im Einlieferungsland zu entrichtende Entgelt gezahlt werden. Auf dem Wahlbrief unterhalb der Anschrift das Bestimmungsland "ALLEMAGNE" oder "GERMANY" angegeben. Falls ein Wahlberechtigter Bedenken hat, den Wahlbrief wegen seiner Kennzeichnung und der roten Farbe durch die Post im Ausland befördern zu lassen, ist es ihm überlassen, den Wahlbrief in einen neutralen Briefumschlag zu stecken und diesen bei der Post abzugeben.

5. Wahlbriefe, die am Wahltag nach 18.00 Uhr bei der zuständigen Stelle eingehen, werden nicht mehr berücksichtigt.




Rückseite des Merkblatts zur Briefwahl Wegweiser für die Briefwahl 1. Stimmzettel persönlich ankreuzen. Sie haben eine Stimme. ... (nicht darstellbare Abbildung) 2. Stimmzettel in blauen Stimmzettelumschlag legen und zukleben. (Die blauen Stimmzettelumschläge kommen später ungeöffnet in die Wahlurne.) ... (nicht darstellbare Abbildung) 3. Die „Versicherung an Eides statt zur Briefwahl“ auf dem Wahlschein mit Datumsangabe persönlich unterschreiben. ... (nicht darstellbare Abbildung) 4. Wahlschein zusammen mit blauem Stimmzettelumschlag in den roten Wahlbriefumschlag stecken. ... (nicht darstellbare Abbildung) 5. Roten Wahlbriefumschlag zukleben, unfrankiert ...*) geben (außerhalb der Bundesrepublik Deutschland: frankiert) oder in der darauf angegebenen Stelle abgeben. ... (nicht darstellbare Abbildung)

Beachten Sie bitte, dass der Stimmzettel unbeobachtet zu kennzeichnen und in den Stimmzettelumschlag zu legen ist!

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