FahrschAusbO 2012 Anlage 7.1 (zu § 6 Absatz 2)

Fahrschüler-Ausbildungsordnung

(Fundstelle: BGBl. I 2012, 1343;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)


Fahrschule





Familienname: Vorname: Anschrift: Geburtsdatum: Beantragte Klasse(n): Vorbesitz der Klasse(n):


Grundstoff
Es wird bescheinigt, dass während der Ausbildung an dem nach § 4 Abs. 3 FahrschAusbO vorgeschriebenen Mindestunterricht des allgemeinen Teils (Grundstoff) wie folgt teilgenommen wurde:

        Doppelstunden zu je 90 Minuten
(Bei Ersterwerb 12 Doppelstunden Grundstoff zu je 90 Minuten)

Klassenspezifischer Stoff
Es wird bescheinigt, dass während der Ausbildung an dem nach § 4 Abs. 4 FahrschAusbO vorgeschriebenen klassenspezifischen Mindestunterricht wie folgt teilgenommen wurde:

Für Klasse         wurde an        
Doppelstunden zu je 90 Minuten teilgenommen.


Für Klasse         wurde an         
Doppelstunden zu je 90 Minuten teilgenommen.
Die Ausbildung wurde am             abgeschlossen.

Die Ausbildung wurde am             abgeschlossen.

Die Ausbildung wurde nicht abgeschlossen.



Die Ausbildung wurde nicht abgeschlossen.



                                                  
Ort, Datum
                                                             
Unterschrift des Fahrschulinhabers/
des verantwortlichen Leiters
                                                         
Unterschrift des Fahrschülers


Tabelle des zu absolvierenden klassenspezifischen theoretischen Mindestunterrichts gemäß § 4 FahrschAusbO



Klasse
Doppelstunde
(je 90 Minuten)
Erweiterung
auf Klasse
Bei Vorbesitz der Klasse Doppelstunde
(je 90 Minuten)
Erweiterung
auf Klasse
Bei Vorbesitz der Klasse Doppelstunde
(je 90 Minuten)
A 4 C1 B 6 D1 B 10 A2 4 C1 D1 2 D1 C1 4 A1 4 C1 D 2 D1 C 4 B 2 C B 10 D B 18 AM 2 C C1 4 D C 8 L 2 C D1 4 D C1 12 T 6 C D 2 D D1 8 CE C 4 BE, C1E, D1E und DE, A2 bei
mindestens zweijährigem Vorbesitz von
A1 sowie A bei mindestens zweijährigem Vorbesitz von A2 ohne theoretische Prüfung

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