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FamFG § 122 Örtliche Zuständigkeit

Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Ausschließlich zuständig ist in dieser Rangfolge:

1.
das Gericht, in dessen Bezirk einer der Ehegatten mit allen gemeinschaftlichen minderjährigen Kindern seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat;
2.
das Gericht, in dessen Bezirk einer der Ehegatten mit einem Teil der gemeinschaftlichen minderjährigen Kinder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, sofern bei dem anderen Ehegatten keine gemeinschaftlichen minderjährigen Kinder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben;
3.
das Gericht, in dessen Bezirk die Ehegatten ihren gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalt zuletzt gehabt haben, wenn einer der Ehegatten bei Eintritt der Rechtshängigkeit im Bezirk dieses Gerichts seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat;
4.
das Gericht, in dessen Bezirk der Antragsgegner seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat;
5.
das Gericht, in dessen Bezirk der Antragsteller seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat;
6.
in den Fällen des § 98 Absatz 2 das Gericht, in dessen Bezirk der Ehegatte, der im Zeitpunkt der Eheschließung das 16., aber nicht das 18. Lebensjahr vollendet hatte, seinen Aufenthalt hat;
7.
das Amtsgericht Schöneberg in Berlin.

Referenzen

Zitiert von

Endbeschluss vom Amtsgericht Gemünden am Main - 002 F 169/24
8. Dezember 2025
002 F 169/24 8. Dezember 2025
Endbeschluss vom Amtsgericht Erlangen - 5 F 489/24
16. Oktober 2024
5 F 489/24 16. Oktober 2024
Endbeschluss vom Amtsgericht Landshut - 11 F 791/21
24. Juli 2024
11 F 791/21 24. Juli 2024
Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 2 SAF 7/24
23. Mai 2024
2 SAF 7/24 23. Mai 2024
Beschluss vom Amtsgericht Schöneberg - 85 F 64/23
15. März 2024
85 F 64/23 15. März 2024
Beschluss vom Oberlandesgericht Karlsruhe (Senat für Familiensachen) - 20 UFH 1/24
21. Februar 2024
20 UFH 1/24 21. Februar 2024
Beschluss vom Oberlandesgericht Karlsruhe (Senat für Familiensachen) - 5 UF 31/22
15. Mai 2023
5 UF 31/22 15. Mai 2023
Beschluss vom Oberlandesgericht Frankfurt am Main (1. Senat für Familiensachen) - 1 UFH 1/23
4. April 2023
1 UFH 1/23 4. April 2023
Endbeschluss vom Amtsgericht München - 545 F 1890/17
2. Februar 2023
545 F 1890/17 2. Februar 2023
Beschluss vom Amtsgericht Flensburg - 96 F 125/22
31. Januar 2023
96 F 125/22 31. Januar 2023