Die Rechtshängigkeit eines auf Herabsetzung gerichteten Abänderungsantrags steht bei der Anwendung des § 818 Abs. 4 des Bürgerlichen Gesetzbuchs der Rechtshängigkeit einer Klage auf Rückzahlung der geleisteten Beträge gleich.
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FamFG § 241 Verschärfte Haftung
Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Referenzen
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Zitiert von
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Beschluss vom Oberlandesgericht Oldenburg - 13 WF 1/25
21. August 2025
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13 WF 1/25 | 21. August 2025 |
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Urteil vom Bundessozialgericht - B 8 SO 4/21 R
8. Dezember 2022
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B 8 SO 4/21 R | 8. Dezember 2022 |
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Beschluss vom Oberlandesgericht Karlsruhe - 2 UF 148/13
6. Februar 2014
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2 UF 148/13 | 6. Februar 2014 |