In den Fällen des § 1901c des Bürgerlichen Gesetzbuchs erfolgt die Anordnung der Ablieferung oder Vorlage der dort genannten Schriftstücke durch Beschluss.
FamFG § 285 Herausgabe einer Betreuungsverfügung oder der Abschrift einer Vorsorgevollmacht
Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Referenzen
Dieses Dokument enthält keine Referenzen.
Zitiert von
Beschluss vom Bundesgerichtshof (12. Zivilsenat) - XII ZB 427/17
19. September 2018
|
XII ZB 427/17 | 19. September 2018 |