Warnung: Dieser Gesetzestext ist möglicherweise veraltet, da der Inhalt nicht aktiv gepflegt wird. Bitte prüfen Sie die offiziellen Quellen.

FamFG § 286 Inhalt der Beschlussformel

Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

(1) Die Beschlussformel enthält im Fall der Bestellung eines Betreuers auch

1.
die Bezeichnung des Aufgabenkreises des Betreuers unter Benennung der einzelnen Aufgabenbereiche;
2.
bei Bestellung eines Vereinsbetreuers die Bezeichnung als Vereinsbetreuer und die des Vereins;
3.
bei Bestellung eines Behördenbetreuers die Bezeichnung als Behördenbetreuer und die der Behörde;
4.
bei Bestellung eines beruflichen Betreuers die Bezeichnung als beruflicher Betreuer.

(2) Die Beschlussformel enthält im Fall der Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts die Bezeichnung des Kreises der einwilligungsbedürftigen Willenserklärungen.

(3) Der Zeitpunkt, bis zu dem das Gericht über die Aufhebung oder Verlängerung einer Maßnahme nach Absatz 1 oder Absatz 2 zu entscheiden hat, ist in der Beschlussformel zu bezeichnen.

Referenzen

Dieses Dokument enthält keine Referenzen.

Zitiert von

Beschluss vom Landgericht Frankfurt am Main (Zivilkammer) - 2-12 T 97/25
13. August 2025
2-12 T 97/25 13. August 2025
Beschluss vom Bundesgerichtshof - XII ZB 285/25
13. August 2025
XII ZB 285/25 13. August 2025
Beschluss vom Landgericht Lübeck (7. Zivilkammer) - 7 T 89/24
7. Juli 2025
7 T 89/24 7. Juli 2025
Beschluss vom Amtsgericht Meiningen - 3 XVII 34/24
9. September 2024
3 XVII 34/24 9. September 2024
Beschluss vom Landgericht Lübeck (7. Zivilkammer) - 7 T 359/23
8. Dezember 2023
7 T 359/23 8. Dezember 2023
Beschluss vom Landgericht Magdeburg (9. Zivilkammer) - 9 T 249/22
14. September 2022
9 T 249/22 14. September 2022
Beschluss vom Oberlandesgericht Frankfurt am Main (20. Zivilsenat) - 20 W 271/18
19. Mai 2022
20 W 271/18 19. Mai 2022
Beschluss vom Oberlandesgericht München - 34 Wx 252/21
27. September 2021
34 Wx 252/21 27. September 2021
Beschluss vom Oberlandesgericht Nürnberg - 8 W 1738/21
17. August 2021
8 W 1738/21 17. August 2021
Beschluss vom Landgericht Limburg a.d. Lahn (7. Beschwerdekammer) - 7 T 199717
1. April 2020
7 T 199717 1. April 2020