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FamFG § 326 Zuführung zur Unterbringung;

Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

(1) Die zuständige Behörde hat den Betreuer oder den Bevollmächtigten im Sinne des § 1814 Absatz 3 Satz 2 Nummer 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs auf deren Wunsch bei der Zuführung zur Unterbringung nach § 312 Nr. 1 oder bei der Verbringung nach § 312 Nummer 3 zu unterstützen.

(2) Gewalt darf die Behörde nur anwenden, wenn das Gericht dies ausdrücklich angeordnet hat. Die zuständige Behörde ist befugt, erforderlichenfalls die Unterstützung der polizeilichen Vollzugsorgane nachzusuchen.

(3) Die Wohnung des Betroffenen darf ohne dessen Einwilligung nur gewaltsam geöffnet, betreten und durchsucht werden, wenn das Gericht dies zu dessen Zuführung zur Unterbringung oder zu dessen Verbringung nach § 312 Nummer 3 ausdrücklich angeordnet hat. Vor der Anordnung ist der Betroffene persönlich anzuhören. Bei Gefahr im Verzug kann die Anordnung durch die zuständige Behörde ohne vorherige Anhörung des Betroffenen erfolgen. Durch diese Regelung wird das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung aus Artikel 13 Absatz 1 des Grundgesetzes eingeschränkt.

Referenzen

Zitiert von

Beschluss vom Landgericht Erfurt - 1 BD 26/26
27. Januar 2026
1 BD 26/26 27. Januar 2026
Beschluss vom Amtsgericht Augsburg - 5 XVII 251/23
24. Juni 2025
5 XVII 251/23 24. Juni 2025
Beschluss vom Amtsgericht Mülheim an der Ruhr - 5 XVII 691/24
8. Januar 2025
5 XVII 691/24 8. Januar 2025
Beschluss vom Amtsgericht Bamberg - 05 XVII 932/18
28. November 2024
05 XVII 932/18 28. November 2024
Beschluss vom Bundesgerichtshof - XII ZB 253/24
9. Oktober 2024
XII ZB 253/24 9. Oktober 2024
Beschluss vom Amtsgericht Ingolstadt - 17 XVII 890/15
17. Juli 2023
17 XVII 890/15 17. Juli 2023
Beschluss vom Kammergericht (5. Strafsenat) - 5 Ws 66/21 Vollz
30. Juni 2021
5 Ws 66/21 Vollz 30. Juni 2021
Beschluss vom Oberverwaltungsgericht des Saarlandes - 2 E 340/19
21. Februar 2020
2 E 340/19 21. Februar 2020
Beschluss vom Oberverwaltungsgericht des Saarlandes - 2 E 339/19
6. Februar 2020
2 E 339/19 6. Februar 2020
Beschluss vom Landgericht Wiesbaden (4. Beschwerdekammer) - 4 T 217/19
22. Juli 2019
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