Von der Bekanntgabe der Gründe eines Beschlusses an den Betroffenen kann abgesehen werden, wenn dies nach ärztlichem Zeugnis erforderlich ist, um erhebliche Nachteile für seine Gesundheit zu vermeiden.
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FamFG § 423 Absehen von der Bekanntgabe
Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Referenzen
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Zitiert von
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Beschluss vom Bundesgerichtshof - 3 ZB 2/20
22. September 2021
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3 ZB 2/20 | 22. September 2021 |
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Beschluss vom Oberlandesgericht Braunschweig (3. Zivilsenat) - 3 W 104/20
5. März 2021
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3 W 104/20 | 5. März 2021 |
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Beschluss vom Oberlandesgericht Stuttgart - 8 W 75/13
18. März 2013
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8 W 75/13 | 18. März 2013 |