FamFG § 71 Frist und Form der Rechtsbeschwerde

Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

(1) Die Rechtsbeschwerde ist binnen einer Frist von einem Monat nach der schriftlichen Bekanntgabe des Beschlusses durch Einreichen einer Beschwerdeschrift bei dem Rechtsbeschwerdegericht einzulegen. Die Rechtsbeschwerdeschrift muss enthalten:

1.
die Bezeichnung des Beschlusses, gegen den die Rechtsbeschwerde gerichtet wird, und
2.
die Erklärung, dass gegen diesen Beschluss Rechtsbeschwerde eingelegt werde.
Die Rechtsbeschwerdeschrift ist zu unterschreiben. Mit der Rechtsbeschwerdeschrift soll eine Ausfertigung oder beglaubigte Abschrift des angefochtenen Beschlusses vorgelegt werden.

(2) Die Rechtsbeschwerde ist, sofern die Beschwerdeschrift keine Begründung enthält, binnen einer Frist von einem Monat zu begründen. Die Frist beginnt mit der schriftlichen Bekanntgabe des angefochtenen Beschlusses. § 551 Abs. 2 Satz 5 und 6 der Zivilprozessordnung gilt entsprechend.

(3) Die Begründung der Rechtsbeschwerde muss enthalten:

1.
die Erklärung, inwieweit der Beschluss angefochten und dessen Aufhebung beantragt werde (Rechtsbeschwerdeanträge);
2.
die Angabe der Rechtsbeschwerdegründe, und zwar
a)
die bestimmte Bezeichnung der Umstände, aus denen sich die Rechtsverletzung ergibt;
b)
soweit die Rechtsbeschwerde darauf gestützt wird, dass das Gesetz in Bezug auf das Verfahren verletzt sei, die Bezeichnung der Tatsachen, die den Mangel ergeben.

(4) Die Rechtsbeschwerde- und die Begründungsschrift sind den anderen Beteiligten bekannt zu geben.

Referenzen

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Zitiert von

EuGH-Vorlage vom Bundesgerichtshof (5. Zivilsenat) - V ZB 180/17
22. November 2018
V ZB 180/17 22. November 2018
Beschluss vom Bundesgerichtshof (5. Zivilsenat) - V ZB 4/17
20. September 2018
V ZB 4/17 20. September 2018
Beschluss vom Bundesgerichtshof (2. Zivilsenat) - II ZB 15/17
18. September 2018
II ZB 15/17 18. September 2018
Beschluss vom Bundesgerichtshof (5. Zivilsenat) - V ZB 2/18
13. September 2018
V ZB 2/18 13. September 2018
Beschluss vom Bundesgerichtshof (5. Zivilsenat) - V ZB 182/17
10. September 2018
V ZB 182/17 10. September 2018
Beschluss vom Bundesgerichtshof (5. Zivilsenat) - V ZB 223/17
19. Juli 2018
V ZB 223/17 19. Juli 2018
Beschluss vom Bundesgerichtshof (5. Zivilsenat) - V ZB 228/17
12. Juli 2018
V ZB 228/17 12. Juli 2018
Beschluss vom Bundesgerichtshof (5. Zivilsenat) - V ZB 10/18
5. Juli 2018
V ZB 10/18 5. Juli 2018
Beschluss vom Bundesgerichtshof (12. Zivilsenat) - XII ZB 285/17
20. Juni 2018
XII ZB 285/17 20. Juni 2018
Beschluss vom Bundesgerichtshof (12. Zivilsenat) - XII ZB 369/17
20. Juni 2018
XII ZB 369/17 20. Juni 2018