Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 4 UF 133/25

Tenor

Auf die Beschwerden der Deutschen Rentenversicherung Bund vom 23.07.2025 und der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder vom 08.08.2025 wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Schwelm vom 06.06.2025 abgeändert.

Der Antrag der Antragstellerin auf eine nachträgliche Durchführung des Versorgungsausgleichs wird zurückgewiesen.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 5.000,- € festgesetzt.


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