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FamFG § 71 Frist und Form der Rechtsbeschwerde

Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

(1) Die Rechtsbeschwerde ist binnen einer Frist von einem Monat nach der schriftlichen Bekanntgabe des Beschlusses durch Einreichen einer Beschwerdeschrift bei dem Rechtsbeschwerdegericht einzulegen. Die Rechtsbeschwerdeschrift muss enthalten:

1.
die Bezeichnung des Beschlusses, gegen den die Rechtsbeschwerde gerichtet wird, und
2.
die Erklärung, dass gegen diesen Beschluss Rechtsbeschwerde eingelegt werde.
Die Rechtsbeschwerdeschrift ist zu unterschreiben. Mit der Rechtsbeschwerdeschrift soll eine Ausfertigung oder beglaubigte Abschrift des angefochtenen Beschlusses vorgelegt werden.

(2) Die Rechtsbeschwerde ist, sofern die Beschwerdeschrift keine Begründung enthält, binnen einer Frist von einem Monat zu begründen. Die Frist beginnt mit der schriftlichen Bekanntgabe des angefochtenen Beschlusses. § 551 Abs. 2 Satz 5 und 6 der Zivilprozessordnung gilt entsprechend.

(3) Die Begründung der Rechtsbeschwerde muss enthalten:

1.
die Erklärung, inwieweit der Beschluss angefochten und dessen Aufhebung beantragt werde (Rechtsbeschwerdeanträge);
2.
die Angabe der Rechtsbeschwerdegründe, und zwar
a)
die bestimmte Bezeichnung der Umstände, aus denen sich die Rechtsverletzung ergibt;
b)
soweit die Rechtsbeschwerde darauf gestützt wird, dass das Gesetz in Bezug auf das Verfahren verletzt sei, die Bezeichnung der Tatsachen, die den Mangel ergeben.

(4) Die Rechtsbeschwerde- und die Begründungsschrift sind den anderen Beteiligten bekannt zu geben.

Referenzen

Zitiert von

Beschluss vom Bundesgerichtshof - XIII ZA 8/23
24. Februar 2026
XIII ZA 8/23 24. Februar 2026
Beschluss vom Bundesgerichtshof - V ZB 41/25
19. Februar 2026
V ZB 41/25 19. Februar 2026
Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 12 UF 165/24
15. Januar 2026
12 UF 165/24 15. Januar 2026
Beschluss vom Bundesgerichtshof - V ZB 8/25
18. Dezember 2025
V ZB 8/25 18. Dezember 2025
Beschluss vom Bundesgerichtshof - 5 ARs 13/24
17. Dezember 2025
5 ARs 13/24 17. Dezember 2025
Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 4 UF 133/25
1. Dezember 2025
4 UF 133/25 1. Dezember 2025
Beschluss vom Bundesgerichtshof - V ZB 40/24
20. November 2025
V ZB 40/24 20. November 2025
Beschluss vom Bundesgerichtshof - V ZB 28/25
16. Oktober 2025
V ZB 28/25 16. Oktober 2025
Beschluss vom Bundesgerichtshof - XII ZB 503/23
1. Oktober 2025
XII ZB 503/23 1. Oktober 2025
Beschluss vom Bundesgerichtshof - XII ZB 504/23
1. Oktober 2025
XII ZB 504/23 1. Oktober 2025