Vom 1. Januar 1997 an ist dieses Gesetz nur noch anzuwenden, wenn die Voraussetzungen für den Anspruch erstmals vor diesem Zeitpunkt vorgelegen haben.
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FELEG § 20 Befristung der Regelung
Gesetz zur Förderung der Einstellung der landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit
Referenzen
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Zitiert von
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Urteil vom Bundessozialgericht (10. Senat) - B 10 LW 5/09 R
24. Juni 2010
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B 10 LW 5/09 R | 24. Juni 2010 |