Den Beteiligten sind, soweit es noch nicht geschehen ist, die Unterlagen der Besteuerung auf Antrag oder, wenn der Inhalt der Klageschrift dazu Anlass gibt, von Amts wegen mitzuteilen.
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FGO § 75
Finanzgerichtsordnung
Referenzen
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Zitiert von
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Urteil vom Verwaltungsgericht Karlsruhe - 19 K 1107/21
15. März 2022
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19 K 1107/21 | 15. März 2022 |
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Urteil vom Finanzgericht Düsseldorf - 2 K 622/18 G
25. Juni 2021
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2 K 622/18 G | 25. Juni 2021 |
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Urteil vom Finanzgericht Baden-Württemberg - 9 K 488/13
17. August 2015
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9 K 488/13 | 17. August 2015 |