Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
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Berufsbildung, - 2.
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Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes, - 3.
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Arbeits- und Tarifrecht, Personalwesen, - 4.
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Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit, - 5.
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Umweltschutz, rationelle Energieverwendung, - 6.
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Planen von Arbeitsabläufen, Einsetzen und Pflegen von Werkzeugen, Geräten und Maschinen, - 7.
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Bestimmen, Einordnen, Versorgen und Pflegen von Pflanzen und Pflanzenteilen, - 8.
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Gestalten von Pflanzen- und Blumenschmuck, - 9.
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Anwenden berufsbezogener rechtlicher Vorschriften; Abgabe von Pflanzenschutzmitteln im Fachhandel, - 10.
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Beschaffen und Lagern von Waren: - 10.1
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Einkauf, - 10.2
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Warenannahme, Lagerung und Bestandsüberwachung, - 11.
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Beratung und Verkauf: - 11.1
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Verkaufsförderung und -vorbereitung, - 11.2
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Beraten und Bedienen von Kunden, - 12.
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kaufmännische Steuerung und Kontrolle.