Abschnitt 1Allgemeine Vorschriften§ 1Zweck und Anwendungsbereich des Gesetzes§ 2Begriffsbestimmungen§ 3Ermächtigung zur Änderung der BaumartenlisteAbschnitt 2Zulassung§ 4Zulassung von Ausgangsmaterial§ 5Herkunftsgebiete§ 6Register und Liste über zugelassenes AusgangsmaterialAbschnitt 3Erzeugung§ 7Erzeugung von forstlichem Vermehrungsgut§ 8Stammzertifikat§ 9Trennung, Mischung und Kennzeichnung von forstlichem Vermehrungsgut§ 10Trennung und Kennzeichnung von sonstigem MaterialAbschnitt 4Inverkehrbringen§ 11Inverkehrbringen von forstlichem Vermehrungsgut§ 12Anforderungen an die äußere Beschaffenheit von forstlichem Vermehrungsgut§ 13Verkehrsbeschränkungen§ 14LieferpapiereAbschnitt 5Ein- und Ausfuhr§ 15Einfuhr von forstlichem Vermehrungsgut§ 16Ausfuhr von forstlichem VermehrungsgutAbschnitt 6Herkunfts- und Identitätssicherung§ 17Anforderungen an Forstsamen- oder Forstpflanzenbetriebe§ 18Überwachung in den Ländern§ 19Überwachung der Einfuhr§ 20Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union§ 21AusnahmetatbeständeAbschnitt 7Übergangs- und Schlussvorschriften§ 22Strafvorschriften§ 23Bußgeldvorschriften§ 24Übergangsvorschriften§ 25Inkrafttreten, AußerkrafttretenAnlage(zu § 2 Nr. 1)