FZV 2011 § 51 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr

Im Übrigen tritt diese Verordnung am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Fahrzeug-Zulassungsverordnung vom 25. April 2006 (BGBl. I S. 988), die zuletzt durch Artikel 4 Absatz 17 des Gesetzes vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2258) geändert worden ist, außer Kraft.

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