GarBBAnO § 20 Zusätzliche Bauvorlagen

Anordnung über den Bau und Betrieb von Garagen

Die Bauvorlagen müssen zusätzliche Angaben enthalten über:

1.
die Zahl, Abmessung und Kennzeichnung der Einstellplätze und Fahrgassen,
2.
die Brandmelde- und Feuerlöschanlagen,
3.
die CO-Warnanlagen,
4.
die Lüftungsanlagen,
5.
die Sicherheitsbeleuchtung.

Referenzen

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