Im Rahmen der Ermittlung der Netzkosten kann die dem Netzbereich sachgerecht zuzuordnende Gewerbesteuer als kalkulatorische Kostenposition in Ansatz gebracht werden.
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GasNEV § 8 Kalkulatorische Steuern
Verordnung über die Entgelte für den Zugang zu Gasversorgungsnetzen
Referenzen
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