Die bisher festgelegten Berufsbilder, Berufsbildungspläne und Prüfungsanforderungen für den Ausbildungsberuf Kaufmannsgehilfe im Hotel- und Gaststättengewerbe/Kaufmannsgehilfin im Hotel- und Gaststättengewerbe sind nicht mehr anzuwenden.
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GastgewAusbV 1998 § 18 Aufhebung von Vorschriften
Verordnung über die Berufsausbildung im Gastgewerbe
Referenzen
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