GastgewAusbV 1998 § 18 Aufhebung von Vorschriften

Verordnung über die Berufsausbildung im Gastgewerbe

Die bisher festgelegten Berufsbilder, Berufsbildungspläne und Prüfungsanforderungen für den Ausbildungsberuf Kaufmannsgehilfe im Hotel- und Gaststättengewerbe/Kaufmannsgehilfin im Hotel- und Gaststättengewerbe sind nicht mehr anzuwenden.

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