GastgewAusbV 1998 § 1 Staatliche Anerkennung der Ausbildungsberufe

Verordnung über die Berufsausbildung im Gastgewerbe

Folgende Ausbildungsberufe werden staatlich anerkannt:

1.
Fachkraft im Gastgewerbe,
2.
Restaurantfachmann/Restaurantfachfrau,
3.
Hotelfachmann/Hotelfachfrau,
4.
Hotelkaufmann/Hotelkauffrau,
5.
Fachmann für Systemgastronomie/Fachfrau für Systemgastronomie.

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