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GBO § 12a

Grundbuchordnung

(1) Die Grundbuchämter dürfen auch ein Verzeichnis der Eigentümer und der Grundstücke sowie mit Genehmigung der Landesjustizverwaltung weitere, für die Führung des Grundbuchs erforderliche Verzeichnisse einrichten und, auch in maschineller Form, führen. Eine Verpflichtung, diese Verzeichnisse auf dem neuesten Stand zu halten, besteht nicht; eine Haftung bei nicht richtiger Auskunft besteht nicht. Aus öffentlich zugänglich gemachten Verzeichnissen dieser Art sind Auskünfte zu erteilen, soweit ein solches Verzeichnis der Auffindung der Grundbuchblätter dient, zur Einsicht in das Grundbuch oder für den Antrag auf Erteilung von Abschriften erforderlich ist und die Voraussetzungen für die Einsicht in das Grundbuch gegeben sind. Unter den Voraussetzungen des § 12 kann Auskunft aus Verzeichnissen nach Satz 1 auch gewährt werden, wenn damit die Einsicht in das Grundbuch entbehrlich wird. Inländischen Gerichten, Behörden und Notaren kann auch die Einsicht in den entsprechenden Teil des Verzeichnisses gewährt werden. Ein Anspruch auf Erteilung von Abschriften aus dem Verzeichnis besteht nicht. Für maschinell geführte Verzeichnisse gelten § 126 Abs. 2 und § 133 entsprechend.

(2) Als Verzeichnis im Sinne des Absatzes 1 kann mit Genehmigung der Landesjustizverwaltung auch das Liegenschaftskataster verwendet werden.

(3) Über Einsichten in Verzeichnisse nach Absatz 1 oder die Erteilung von Auskünften aus solchen Verzeichnissen, durch die personenbezogene Daten bekanntgegeben werden, ist ein Protokoll zu führen. § 12 Absatz 4 Satz 2 bis 4 gilt entsprechend.

Referenzen

Zitiert von

Beschluss vom Oberlandesgericht Dresden (12. Zivilsenat) - 12 Wx 19/22
26. Juli 2022
12 Wx 19/22 26. Juli 2022
Beschluss vom Oberlandesgericht Stuttgart - 8 VA 13/21
20. Mai 2022
8 VA 13/21 20. Mai 2022
Beschluss vom Oberlandesgericht Dresden (12. Zivilsenat) - 12 Wx 70/20
29. Dezember 2020
12 Wx 70/20 29. Dezember 2020
Beschluss vom Oberlandesgericht Frankfurt am Main (20. Zivilsenat) - 20 W 269/19
7. Januar 2020
20 W 269/19 7. Januar 2020
Beschluss vom Oberlandesgericht Frankfurt am Main (20. Zivilsenat) - 20 W 171/18
3. September 2018
20 W 171/18 3. September 2018
Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 15 VA 4/15
13. Juni 2016
15 VA 4/15 13. Juni 2016
Urteil vom Oberlandesgericht Celle (Senat für Notarsachen) - Not 7/11
15. Juli 2011
Not 7/11 15. Juli 2011
Urteil vom Oberlandesgericht Celle (Senat für Notarsachen) - Not 26/10
3. März 2011
Not 26/10 3. März 2011
Beschluss vom Oberlandesgericht Celle (Senat für Notarsachen) - Not 9/10
24. August 2010
Not 9/10 24. August 2010