Verordnung über die Sicherheitsstufen und Sicherheitsmaßnahmen bei gentechnischen Arbeiten in gentechnischen Anlagen
Erster AbschnittAllgemeine Vorschriften§ 1Anwendungsbereich§ 2Sicherheitsstufen und Sicherheitsmaßnahmen§ 3BegriffsbestimmungenZweiter AbschnittGrundlagen und Durchführung der Sicherheitseinstufung§ 4Grundlagen der Sicherheitseinstufung§ 5Risikobewertung von Organismen§ 6Biologische Sicherheitsmaßnahmen§ 7SicherheitseinstufungDritter AbschnittSicherheitsmaßnahmen§ 8Allgemeine Schutzpflicht, Arbeitsschutz§ 9Technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen für Labor- und Produktionsbereich§ 10Haltung von Pflanzen in Gewächshäusern§ 11Haltung von Versuchstieren in Tierhaltungsräumen§ 12Arbeitssicherheitsmaßnahmen§ 12aUnterrichtung der Beschäftigten§ 13Anforderungen an die Abwasser- und AbfallbehandlungVierter AbschnittProjektleiter§ 14Verantwortlichkeiten des Projektleiters§ 15Sachkunde des ProjektleitersFünfter AbschnittBeauftragter für die Biologische Sicherheit§ 16Bestellung des Beauftragten§ 17Sachkunde des Beauftragten§ 18Aufgaben des Beauftragten§ 19Pflichten des BetreibersSechster AbschnittBußgeldvorschriften§ 20OrdnungswidrigkeitenSiebter AbschnittSchlußvorschrift§ 21Übergangsvorschrift§ 22(Inkrafttreten)Anhang IRisikogruppen der Spender- und Empfängerorganismen/Allgemeine Kriterien für die SicherheitsbewertungAnhang IIBiologische SicherheitsmaßnahmenAnhang IIISicherheitsmaßnahmen für Labor- und ProduktionsbereichAnhang IVSicherheitsmaßnahmen für GewächshäuserAnhang VSicherheitsmaßnahmen für TierhaltungsräumeAnhang VIArbeitsmedizinische Präventionsmaßnahmen